ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN
(Stand 01/2024)
1/ ALLGEMEINE KLAUSELN
- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten anstelle aller zuvor geltenden Bedingungen, der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen CHAUVIN ARNOUX (nachträglich „wir/uns“ oder „unser Unternehmen“ genannt) und unseren Kunden (hierin „Käufer“ genannt).
- Bestellungen des Käufers und an ihn getätigte Verkäufe bedeuten, dass der Käufer den vorliegenden Bedingungen zustimmt, es sei denn, es wurden entgegenstehende Vereinbarungen getroffen, denen unser Unternehmen ausdrücklich zugestimmt hat. Der Käufer erklärt, dass er den vorliegenden Verkaufsbedingungen ausdrücklich und vorbehaltlos zustimmt, und dass diese Verkaufsbedingungen Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Käufers oder einer anderen mit dem Käufer in Verbindung stehenden Einrichtung. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen bilden die einzige Geschäftsgrundlage gemäß den Bestimmungen des [frz.] Handelsgesetzbuches. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer in seinen Dokumenten und insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist.
- Alle anderen von unserem Unternehmen herausgegebenen Dokumente wie Kataloge, Prospekte, Anzeigen etc., dienen reinen Informationszwecken und sind unverbindlich. Preisinformationen und sonstige Angaben in unseren Katalogen und anderen Unterlagen erfolgen stets freibleibend. Eine Bestellung gilt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung gemäß den Bestimmungen in Art. 4 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als verbindlich angenommen.
- Sollte eine der Parteien darauf verzichten, von einer Klausel dieser Verkaufsbedingungen Gebrauch zu machen, so kann dies nicht als Verzicht auf einen späteren Gebrauch ausgelegt werden. Sollte eine Klausel dieser Verkaufsbedingungen ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Bestimmungen der Besonderen Verkaufsbedingungen in Angeboten unseres Unternehmens haben die Besonderen Verkaufsbedingungen Vorrang. Wenn der Käufer ein Angebot unseres Unternehmens annimmt, stimmt er damit diesen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos und vollinhaltlich zu.
- Der Käufer gestattet es unserem Unternehmen ausdrücklich, sich zu Werbezwecken auf den Käufer als seinen Kunden zu berufen. Nach Ausführung des Auftrags dürfen wir demnach den Firmennamen und sonstige Erkennungszeichen des Käufers in unseren Werbeunterlagen und gegenüber Dritten angeben. Unser Unternehmen hat dabei Handlungen zu unterlassen, die dem Image oder dem Ruf des Käufers schaden könnten.
- Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, als eigenständiges Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.
- Es gilt die französische Originalfassung dieser Bedingungen, diese hat Vorrang vor Übersetzungen.
2/ STUDIEN UND PROJEKTE
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben jegliche von uns überlassene bzw. zugesandte Studien und Dokumente unser uneingeschränktes Eigentum und sind auf Verlangen zurückzugeben. Eine Weitergabe oder Ausführung ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unter allen Umständen untersagt.
3/ INFORMATIONEN
Der Käufer geht gegenüber unserem Unternehmen eine Informationspflicht ein, das bedeutet er ist verpflichtet, uns alle für die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen nützlichen Dokumente und Informationen zu überlassen, und insbesondere alle notwendigen Informationen für eine Angebotserstellung.
Unser Unternehmen geht davon aus, dass alle vom Käufer übermittelten Informationen wahrheitsgemäß und aufrichtig sind. Der Käufer verpflichtet sich, unser Unternehmen unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich am Inhalt dieser Informationen etwas ändert. Der Käufer ist für den Inhalt und die Richtigkeit der Informationen, die er unserem Unternehmen übermittelt, verantwortlich. Er hat für die Absicherung unseres Unternehmens gegen Klagen im Zusammenhang mit diesen Informationen zu sorgen.
4/ VERTRAGSABSCHLUSS
- Der Käufer hat seine Bestellung schriftlich unter Angabe der Bestellnummern und gewünschten Mengen an unser Unternehmen zu richten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn unser Unternehmen die Bestellung des Käufers ausdrücklich und schriftlich durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen hat.
- Aufgrund des Verwaltungsaufwands gilt für alle Bestellungen eine vollständig und an einem Lieferort lieferbare Mindestbestellmenge. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestbestellsumme 250 € zzgl. USt. (Nettopreis). Wenn unser Unternehmen Bestellungen unter der Mindestbestellsumme annimmt, werden Verwaltungs- und Auftragsbearbeitungsgebühren verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt diese Pauschale 40 € zzgl. USt.
- Unser Angebot enthält die Besonderen Bedingungen, die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ändern und/oder ergänzen. Das Angebot umfasst Produktbezeichnungen und ggf. Geräte, Leistungen und Unterlagen (Konformitätserklärung mit der Bestellung, Prüfzertifikate, Eichzertifikat usw.), die unser Unternehmen dem Käufer auf dessen Anfrage hin anbietet. Zur Annahme hat der Käufer eine ordnungsgemäß unterzeichnete Bestellung unter Nennung des Angebots auszufertigen und mit einer etwaigen Anzahlung an uns zu richten. In jedem Fall kommt der Vertrag erst durch unsere ausdrückliche und schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- In unserer Auftragsbestätigung sind die voraussichtlichen Liefertermine angegeben, dabei handelt es sich um Termine ab Lager. In jedem Fall werden die Bedingungen in unserer Auftragsbestätigung Teil des Vertrages.
- Bei einer Bestellsumme ab 8.000 € zzgl. USt. ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags ohne USt. zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Angebot erstellt wurde oder nicht. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit erfolgter Anzahlung zustande. Andernfalls wird die Bestellung von Rechts wegen storniert und unser Unternehmen hat gegenüber dem Käufer keine vertraglichen Verpflichtungen.
- Sofern nicht anders bestimmt, gelten unsere Angebote 30 Tage ab Ausstellungsdatum, nach Ablauf dieser Frist ist das Angebot unseres Unternehmens hinfällig. Der Käufer hat dann ein neues Angebot anzufordern.
- Unbeschadet des Vorstehenden hat uns der Käufer bei Bestellungen mit Lieferort außerhalb Frankreichs (ohne Überseegebiete), und wenn diese Zahlungsweise verlangt wurde, den Nachweis zu erbringen, dass ein Dokumentenakkreditiv eröffnet wurde. Sollte dies nicht geschehen und sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, dürfen wir die betreffenden Bestellungen aussetzen oder kündigen, sofern eine vorhergehende Mahnung innerhalb von 30 Kalendertagen unbeantwortet bleibt, und dies unbeschadet anderer Möglichkeiten.
- Die Bestellungsannahme unterliegt einer unsererseits festgelegten Obergrenze für Außenstände. Sind Forderungen über diesen Höchstbetrag hinaus vorhanden, beliefern wir den Käufer nur unter Vorauszahlung der Ware vor dem Versand und/oder unter der Bereitstellung von Zahlungsgarantien, die von unserem Unternehmen bestimmt werden. Darüber hinaus kann die Annahme an bestimmte Zahlungsbedingungen und/oder Garantien geknüpft werden, wenn der Käufer bereits früher in Zahlungsverzug geraten ist.
- Auf Anfrage des Käufers kann unser Angebot neben der Produktlieferung im eigentlichen Sinne auch die Erbringung von Leistungen und/oder die Bereitstellung von Unterlagen (Konformitätserklärung mit der Bestellung, Prüfzertifikate, Eichzertifikat usw.) beinhalten, die der Käufer dann zusammen mit den Produkten erhält; andernfalls sind diese Leistungen und Unterlagen nicht vorgesehen.
- Eine teilweise oder vollständige Stornierung bzw. Änderung der Menge oder Qualität einer bestätigten Bestellung erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung unseres Unternehmens. Eventuelle vom Käufer gewünschte Änderungen, wenn sie von unserem Unternehmen ausdrücklich akzeptiert werden, können zu einer Erhöhung der vereinbarten Preise führen, außerdem werden dadurch neue Liefertermine festgelegt. Wenn der Käufer die Bestellung storniert, werden die eventuell geleisteten Anzahlungen von unserem Unternehmen als vorläufige Entschädigung unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche einbehalten.
5/ SONDERANFERTIGUNGEN / SPEZIFIKATION
Sonderanfertigungen, die auf die besonderen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind und nach den zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Spezifikationen hergestellt werden, unterliegen gegebenenfalls einem Lastenheft, das gemeinsam von den Parteien auf Grundlage der vom Käufer übermittelten Informationen erstellt wird. Der Käufer geht gegenüber unserem Unternehmen in diesem Fall eine erweiterte Informationspflicht ein und ist verpflichtet, uns alle für die Bedarfsdefinition und Spezifikationen nützlichen Unterlagen und Informationen zu überlassen. Diese Angaben müssen aussagekräftig genug sein, damit unser Unternehmen die Spezifikationen erstellen und Produkte liefern kann, die den Bedürfnissen des Käufers entsprechen.
Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, die vom Käufer übermittelten Informationen zu überprüfen und kann unter keinen Umständen für Fehler haftbar gemacht werden, die dem Käufer zuzuschreiben sind oder ihren Ursprung in den vom Kunden übermittelten Informationen und Unterlagen haben. Etwaige Abänderungen dieser Spezifikationen müssen von beiden Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestätigt werden. Unser Unternehmen muss Änderungen der Spezifikationen zustimmen. Möglicherweise ändern sich auch die ursprünglich vereinbarten Preisbedingungen und Fristen.
Die Fertigung und/oder Verpackung dieser Produkte erfolgt gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen (und ggf. dem Lastenheft).
6/ LIEFERUNG UND VERSAND
Für Lieferungen gelten die folgenden Bestimmungen, mit Ausnahme ausdrücklicher anders lautender Vereinbarungen, denen unser Unternehmen zugestimmt hat:
- Lieferungen in Frankreich (ohne Überseegebiete) erfolgen per Versand durch unser Unternehmen an den vereinbarten Lieferort. Die Lieferung wird von unserem Unternehmen organisiert und es wählt den Spediteur aus. Der Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt hierbei mit der Übergabe der Produkte an den Käufer bzw. seinen Bevollmächtigten am vereinbarten Lieferort. Der Transport erfolgt somit auf Gefahr unseres Unternehmens, das Entladen und alle weiteren Vorgänge wie z. B. Lagerung, Handhabung, Vermarktung usw. erfolgen auf Gefahr des Käufers. Mit Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. eines vergleichbaren Dokuments gilt die Lieferung als erfüllt.
- Die Kosten für Porto und Verpackung werden bei Lieferungen bzw. Versand innerhalb Frankreichs (ohne Überseegebiete) zuzüglich zum Produktpreis in Rechnung gestellt, entweder pauschal nach den geltenden Tarifen in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder zu den tatsächlichen Kosten.
- Für Lieferungen außerhalb Frankreichs gilt der Incoterm EX WORKS (ab Werk) gemäß Incoterms® 2020, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist.
- Die angegebenen Lieferfristen sind stets freibleibend, d.h. ohne rechtliche Bindung, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Daher berechtigen Fristüberschreitungen ungeachtet etwaiger Vorbehalte auf dem Bestellschein nicht zu Schadensersatz, Einbehalt oder Stornierung des Vertrags und/oder Ablehnung der Lieferung der bestellten Produkte, es sei denn, unser Unternehmen hat einen schweren Fehler begangen. Verzugsstrafen, die der Käufer unserem Unternehmen auferlegen möchte, haben in jedem Fall die Bestimmungen in Abs. 7 dieser Verkaufsbedingungen zu erfüllen. Die fristgerechte Lieferung erfolgt in jedem Fall nur dann, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber unserem Unternehmen nachgekommen ist.
- Sollte der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann unser Unternehmen die Ausführung der Bestellung aussetzen.
- Wir sind befugt, Teillieferungen zu erbringen und zu verrechnen.
- Wenn bestellte Produkte vorübergehend oder dauerhaft nicht lieferbar sind, z.B. wegen Ausfall eines Lieferanten, wird der Käufer unverzüglich darüber informiert und der Zeitpunkt, an dem die Bestellung voraussichtlich ausgeführt werden kann, wird genannt. Wir sind befugt, dem Käufer ein vergleichbares Produkt anzubieten.
- Der Käufer ist verpflichtet, für die Annahme der Produkte Sorge zu tragen, er muss also am Ort und Tag der Lieferung anwesend sein oder sich vertreten lassen. Die Annahme der Produkte erfolgt durch den Käufer oder seinen Bevollmächtigten auf eigene Verantwortung.
Mit Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. eines vergleichbaren Dokuments gilt die Lieferung als erfüllt.
Verzögert sich der Versand oder die Bereitstellung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, wird der Käufer benachrichtigt und die Bestellung wird auf seine Kosten und Gefahr gelagert bzw. verladen. Unser Unternehmen schließt jegliche Haftung für diese Verzögerung aus, dahingehende Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann unser Unternehmen die Ausführung der Bestellung aussetzen.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei Erhalt der Ware den Lieferschein zu datieren und zu unterschreiben (Unterschrift und Stempel). Anzahl und Zustand der Produkte sind vom Käufer oder seinem Bevollmächtigten zu überprüfen. Eine genaue und unmissverständliche Beschreibung etwaiger Vorbehalte bei Schäden, Fehlmengen und Zeitverzug hat der Käufer gemäß Par. L.133-3 des [frz.] Handelsgesetzbuches unverzüglich und handschriftlich auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken. Vorbehalte gelten nur dann als unmissverständlich, wenn sie die Produktbezeichnung, genaue Bestellnummer und Anzahl der beschädigten und/oder fehlenden Produkte enthalten. Vermerke wie „vorbehaltlich Auspacken“ oder ähnliches, die den Mangel nicht ausdrücklich beschreiben, gelten nicht als unmissverständlicher handschriftlicher Vorbehalt. Der Käufer hat uns außerdem innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Produkte und grundsätzlich vor einem eventuellen Weiterverkauf von Vorbehalten zu verständigen, und zwar per Einschreiben mit Rückschein. Diese Mängelrüge hat unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Der Käufer hat uns die Feststellung der Fehllieferungen oder Mängel zu ermöglichen und den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich Fehllieferungen oder Mängel vorliegen. Wenn die vorliegenden Klauseln nicht befolgt werden, gilt die Lieferung als auftragsgemäß erfüllt. Spätere Mängelrügen bezüglich der Konformität der Produkte sind unzulässig.
- Rücksendungen zwecks Rücknahme oder Umtausch von Waren bedürfen ausnahmslos unserer vorherigen Zustimmung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese vorliegt, nur weil etwaige Warenrücksendungen trotz fehlender vorheriger Zustimmung von uns entgegengenommen wurden.
7/ VERZUGSSTRAFEN
Verzugsstrafen für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten (Verzug, Fehlmengen, Nichtübereinstimmung mit der Bestellung, Teillieferungen, Verpackungsmängel, Beanstandung der Verpackung usw.), die der Käufer unserem Unternehmen auferlegen möchte, haben in jedem Fall die nachstehenden Bestimmungen zu erfüllen. Andernfalls sind Verzugsstrafen gegen unser Unternehmen ausgeschlossen.
Falls zwischen den Parteien Verzugsstrafen bei Nichteinhaltung einer verbindlichen Frist vereinbart wurden, ist im Vertrag eine angemessene Toleranzspanne in Bezug auf die Liefermenge vorzusehen.
Der Käufer darf keine Verzugsstrafen oder Abschläge für Nichterfüllung vertraglicher Pflichten vom Rechnungsbetrag abziehen. Der Käufer darf keine Lastschriften ausstellen und keine Verzugsstrafen in Rechnung stellen und hat auch nicht das Recht, Verzugsstrafen oder Abschläge aufzurechnen. Ferner sind im Falle einer Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt im hierin festgelegten Sinne Verzugsstrafen ausgeschlossen.
Die Geltendmachung einer Verzugsstrafe durch den Käufer hat gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu erfolgen. So muss jeder Verzugsstrafe ein entsprechender Bescheid durch den Käufer vorausgehen. Bei einer Verzugsstrafe im Zusammenhang mit der Lieferung hat der Käufer gleichzeitig mit dem Bescheid den Nachweis der festgestellten Nichterfüllung und des erlittenen Schadens zu übermitteln. Unserem Unternehmen steht dann eine angemessene Frist von mindestens 30 Tagen zu, um die vom Käufer geltend gemachten Beanstandungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten. Wenn der Käufer die vorstehenden Regeln nicht einhält, sind Verzugsstrafen gegen unser Unternehmen ausgeschlossen. Verzugsstrafen für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die mehr als ein Jahr zurückliegen, sind ausgeschlossen. Keinesfalls hat das Zahlungsziel für die Verzugsstrafe kürzer zu sein als das Zahlungsziel für die Produktpreise.
8/ PREISE - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - VERZUGSSTRAFEN FÜR ZAHLUNGSVERZUG
Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Produktpreise der Preisliste. Wir behalten uns vor, die Preisliste jederzeit anzugleichen.
Bei Vorliegen eines von unserem Unternehmen erstellten gültigen Angebots gelten die darin ausgewiesenen Preise.
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind alle Preise verbindliche Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer.
Nicht enthalten sind Transport-, Verpackungs-, Zoll- und Versicherungsspesen sowie andere Kosten und Nebenkosten, die vom Käufer zu tragen sind. Unkosten, Zölle und Steuern, die unser Unternehmen im Namen des Käufers entrichtet, werden diesem weiterberechnet.
Unsere Rechnungen sind - falls nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird - binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
- Bei Bestellungen mit Lieferort außerhalb Frankreichs (ohne Überseegebiete) sind wir befugt, im Angebot und nochmals in der Auftragsbestätigung eine bestimmte Zahlungsweise vorzuschreiben.
- Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald der Euro-Betrag unserem Unternehmen endgültig gutgeschrieben wird. Es wird kein Skonto für prompte Zahlung gewährt. Der Zahlungsverzug bei einer Rate bewirkt den Verfall der vereinbarten Zahlungsfrist und alle übrigen Raten werden sofort fällig gestellt, auch wenn für sie Wechsel ausgestellt wurden. Es bedarf hierzu weder eines Verfahrens noch einer vorhergehenden Inverzugsetzung, da das Eintreten der Fälligkeit allein schon als Inverzugsetzung im Sinne von Par. 1344 des [frz.] Bürgerlichen Gesetzbuches gilt. Bei am Fälligkeitstag nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung schuldet der Käufer gemäß Par. L.441-10 des [frz.] Handelsgesetzbuchs von Rechts wegen eine Verzugsstrafe für Zahlungsverzug. Berechnet wird diese auf die Summe der Forderungen ab dem Folgetag zum dreifachen gesetzlichen Zinssatz. Der Käufer schuldet außerdem eine Pauschale für die Mahngebühr in Höhe von vierzig (40) Euro. Übersteigen die Mahn- und Inkassospesen die tatsächlichen entstandenen Kosten (für Inkassounternehmen, Gerichtsvollzieher, Anwalt, Anrufung des Gerichts usw.), hat der Käufer diese belegbaren Zusatzkosten zu tragen. Eine entsprechende Rechnung wird dem Käufer gestellt.
Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, uns über etwaige Zahlungsschwierigkeiten zu unterrichten, insbesondere bei drohender oder eingeleiteter Zwangsvollstreckung.
Wenn sich die Finanzlage des Käufers verschlechtert, ist unser Unternehmen befugt, eine Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen, bevor ein Auftrag ganz oder teilweise ausgeführt wird.
Wenn ein fälliger Rechnungsbetrag nicht bezahlt wird, ist unser Unternehmen berechtigt, nach vorhergehender Inverzugsetzung alle laufenden Bestellungen auszusetzen oder zu kündigen, unbeschadet aller anderen Möglichkeiten. Insbesondere kann unser Unternehmen die nachstehende Eigentumsvorbehaltsklausel geltend machen.
- Es besteht kein Aufrechnungsrecht zwischen Beträgen, die der Käufer unserem Unternehmen schuldet, und Beträgen, die unser Unternehmen dem Kunden schuldet.
- Preisnachlässe, Rückvergütungen und Vergütungen für vom Käufer erbrachte Dienstleistungen stellen entgegen früheren Vereinbarungen keine Anspruchsberechtigung für die Zukunft dar. Die von unserem Unternehmen ggf. gewährten Preisnachlässe gelten nur dann, wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber unserem Unternehmen erfüllt hat und wenn keine Streitsachen vorliegen.
- Wir sind auch bei bereits teilweise ausgeführten Bestellungen dazu befugt, Garantien zu verlangen, alle ausstehenden Bestellungen des betreffenden Käufers zu stornieren, sowie die Klauseln zur Auflösung und zum Eigentumsvorbehalt in Kraft zu setzen, sollte sich an den Verhältnissen des Käufers etwas ändern, z.B. Todesfall, Geschäftsunfähigkeit, Auflösung, Änderung von Gesellschaften, Verpfändung von Immobilien, Verpfändung von Geschäftsvermögen usw. In allen diesen Fällen werden die geschuldeten Beträge sofort fällig gestellt, unabhängig von den zuvor vereinbarten Bedingungen.
Etwaige Änderungen bei Steuern und Zollgebühren, die von unserem Unternehmen zu tragen sind, können sich auf den Preis auswirken.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer.
9/ EIGENTUMSVORBEHALT
• Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises (Hauptforderung, Gebühren, Zinsen und Nebenforderungen) vor. Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises haben wir das Recht, die Herausgabe der Waren per Einschreiben mit Rückschein auf Kosten und Gefahr des Käufers zu verlangen, und zwar unbeschadet aller anderen möglichen Vorgehensweisen. Der Käufer trägt außerdem alle Rechts- und Gerichtskosten. Diese Bestimmungen stehen dem Gefahrübergang des Risikos der Verschlechterung oder des Verlusts der verkauften Waren auf den Käufer, sowie für durch sie verursachte Schäden gemäß den hierin festgelegten Modalitäten, nicht entgegen.
- Die Ausstellung von Wechseln oder anderen Papieren, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, gilt nicht als Zahlung.
10/ GARANTIE
Sofern nicht anders vereinbart, gewährt unser Unternehmen unter den in diesem Absatz beschriebenen Bedingungen eine Garantie (nachträglich „Garantie“). Wenn diese Garantie nicht gewährt (oder ausgeschlossen) wird, ist der Käufer darüber informiert, dass er sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den nachstehend beschriebenen Eingriffen zu tragen hat.
Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die verkauften Produkte, ausgenommen davon sind Zubehör, Verbrauchsmaterial und Software.
Diese Garantie ist in der Bedienungsanleitung unserer Produkte angegeben, die Bedienungsanleitungen sind auf der Website unseres Unternehmens abrufbar.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Waren, die zwar von unserem Unternehmen geliefert, aber von Dritten hergestellt wurden. Für diese Waren gewährt der jeweilige Lieferant ggf. eine Garantie, unser Unternehmen ist daran nicht beteiligt.
Der Garantiebegünstigte ist der Nutzer des Produkts. Dies kann der Käufer sein, wenn er selbst der Nutzer ist. Es kann sich auch um einen Dritten handeln, an den der Käufer die Produkte als Käufer/Wiederverkäufer weiterverkauft. Die Garantie kann nur von den oben beschriebenen Begünstigten in Anspruch genommen werden (nachstehend „Begünstigter“ genannt).
Die Garantie gewährleistet, dass unsere Instrumente während der Garantiezeit frei von Herstellungs- und Funktionsfehlern sind.
Die Garantie bezweckt die Instandsetzung der Produkte unter den nachstehend definierten Bedingungen. Die Garantie umfasst ausschließlich:
- Instandsetzungskosten der Produkte
- Lohnkosten und Rücksendekosten der Produkte an den Begünstigten,
unter Ausschluss aller anderen Unkosten.
Unser Unternehmen übernimmt keine Versandkosten für die Produkte. Der Versand der Produkte an unser Unternehmen erfolgt daher auf Kosten und Gefahr des Begünstigten.
Unserem Unternehmen kann die Art und Weise der Instandsetzung (Reparatur oder Ersatz des Produkts bzw. einzelner Komponenten) frei bestimmen.
Die Leistungen im Rahmen unserer Garantie übersteigen in keinem Fall den Produktpreis, der dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Die Garantie gilt bei sachgemäßem Gebrauch unserer Geräte.
Ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden und/oder Kosten durch:
- normalen Verschleiß der Produkte
- Verschleiß und/oder Schäden aufgrund von Wetterunbilden und/oder Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, und deren Folgen (Überschwemmungen, Sturm, Brand...)
- Fahrlässigkeit des Käufers oder eines Dritten bzw. Nichtbeachtung der Empfehlungen zur Lagerung, Montage, Wartung und Nutzung der Produkte (in Produktdatenblättern, den Montage- und Bedienungsanleitungen und sonstigen abgegebenen Empfehlungen)
- Änderungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung unseres Unternehmens
- Nichteinhaltung von Vorschriften
- Schäden und/oder Mängel aufgrund von Installation und Montage
- Verschlechterungen und/oder Mängel, die nicht unserem Unternehmen zuzuschreiben sind
Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass der Käufer unsere Rechnung für die Produkte vollständig bezahlt hat. Folglich haben Begünstigte, die zum in unserer Rechnung angeführten Zahlungsziel in Verzug geraten, keinen Anspruch auf Garantie.
Vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit stellt die Garantie die gesamte Haftung unseres Unternehmens gegenüber dem Käufer und dem Begünstigten im Falle von Produktmängeln dar. Da unsere Haftung strikt auf den einfachen Ersatz der fehlerhaften Teile unserer Waren beschränkt ist, verzichtet der Begünstigte ausdrücklich darauf, uns für direkt oder indirekt verursachte Schäden oder Verluste haftbar zu machen.
Die Garantiedauer der einzelnen Produkte ist in den jeweiligen Bedienungsanleitungen zu finden. Die Bedienungsanleitungen sind auf der Website unseres Unternehmens zum Download abrufbar. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Herstellungsdatum des betreffenden Geräts. Unter keinen Umständen übersteigt die tatsächliche Garantiedauer die in der Bedienungsanleitung genannte Dauer, zuzüglich vier Monate. Durch Reparatur, Änderung oder Austausch einer Komponente innerhalb der Garantiezeit wird die Garantie nicht verlängert. Der Garantieanspruch erlischt vorzeitig, wenn ein unsachgemäßer Eingriff in das Produkt vorgenommen wird.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können:
- Der Begünstigte muss die kaufmännische Abteilung unseres Unternehmens unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels/der Mängel und in jedem Fall noch innerhalb der Garantiezeit informieren.
- Der Begünstigte sollte die Bestellnummer des Produkts, die Garantienummer, eine detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels und gegebenenfalls Fotografien und/oder Videos vorlegen.
- Nach Erhalt des Antrags und der Belege schicken wir dem Begünstigten einen Rücksendeschein, sofern wir die Belege anerkennen.
- Der Begünstigte hat das Produkt zusammen mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Rücksendeschein an die darauf angegebene Adresse zu senden.
Falls der vom Begünstigten festgestellte Mangel nicht in den Umfang der Garantie fällt und/oder die Garantiebedingungen nicht erfüllt und/oder mit einem Ausschlussgrund der Garantie verbunden ist, unterrichtet unser Unternehmen den Begünstigten schriftlich darüber. In diesem Fall kann unser Unternehmen ein Angebot für die Reparatur oder den Ersatz auf Kosten des Begünstigten erstellen.
Die Kontaktdaten der Vertriebsniederlassungen, die für den Garantiefall einzuschalten sind, finden sich auf der Website unseres Unternehmens.
Reparaturen im Rahmen der Garantie während der Garantiezeit verlängern die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
11/ HAFTUNG
Unser Unternehmen kann nicht dafür haftbar gemacht werden, welche Produkte der Käufer ausgewählt hat.
Unser Unternehmen kann unter keinen Umständen für Fehler haftbar gemacht werden, die dem Käufer zuzuschreiben sind oder die ihren Ursprung in den vom Käufer übermittelten Informationen oder Unterlagen haben, ebenso wenig wie für nachteilige Folgen von Entscheidungen, die der Käufer oder ein von ihm beauftragter Dritter getroffen hat.
Die Produkte werden von unserem Unternehmen für den sach-, zweck- und bestimmungsmäßigen Gebrauch im Rahmen der Produkteigenschaften verkauft. Davon abweichende und/oder nicht fachgerechte Nutzung unter nicht ordnungsgemäßen Bedingungen entbindet unser Unternehmen vollständig von jeglicher direkten und indirekten Haftung. Lagerung, Nutzung und Weiterverkauf der von unserem Unternehmen verkauften Produkte erfolgen auf Gefahr des Käufers. Der Käufer ist daher verpflichtet, die für die Produkte geltenden Vorschriften sowie alle eventuell von unserem Unternehmen übermittelten und/oder in den technischen Unterlagen der Produkte enthaltenen Empfehlungen einzuhalten. Er ist außerdem dazu verpflichtet, alle seine gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen gegenüber seinen eigenen Kunden einzuhalten.
Keinesfalls haftet unser Unternehmen für Mängel und Verschlechterungen der Produkte, die auf eine Nutzung unter nicht ordnungs- oder sachgemäßen Bedingungen nach der Lieferung zurückzuführen sind.
Ausschluss der Haftung unseres Unternehmens in folgenden Fällen:
- Normaler Verschleiß der Produkte
- Verschlechterungen oder Unfälle aufgrund von Nachlässigkeit oder unzureichender Aufsicht
- Schäden infolge von Änderungen, Einbauten und Reparaturen an den Produkten
- Schäden durch Missachtung der Bedienungs- und Wartungshinweise, wie sie insbesondere in den mitgelieferten Anleitungen angegeben sind
- Schäden durch Nichteinhaltung von Pflege- und Wartungspflichten
- Schäden an Produkten, die anormalen Belastungen ausgesetzt sind
Es wird darauf hingewiesen, dass vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit diese Garantie die gesamte Haftung unseres Unternehmens gegenüber dem Käufer und dem Begünstigten im Falle von Produktmängeln darstellt.
Wenn unser Unternehmen aufgrund eines Fehlers seinerseits haftbar gemacht wird, gilt die Entschädigung nur für direkte, persönliche und eindeutige Schäden, die der Käufer erlitten hat. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Entschädigung für indirekte und immaterielle Schäden und/oder Nachteile, wie z.B. finanzielle Schäden, Imageschäden usw.
Die Höhe des Schadenersatzes, den unser Unternehmen unter den oben genannten Bedingungen gegebenenfalls zu leisten hat, kann den Rechnungspreis der Produkte, die Gegenstand der Reklamation sind, nicht übersteigen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass unser Unternehmen seine Preise in Anbetracht dieser Haftungsbeschränkung gestaltet.
12/ HÖHERE GEWALT
Im Falle von höherer Gewalt entfällt die Haftung der Parteien für Verzögerungen und/oder Versäumnisse bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Solange höhere Gewalt vorliegt, wird die Erfüllung der von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen vertraglichen Verpflichtungen ausgesetzt und die betroffene Partei kann nicht haftbar gemacht werden.
Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das die Erfüllung einer Verpflichtung entweder unmöglich macht oder offensichtlich erschwert, weil es unvorhersehbar und unwiderstehlich ist und von außen kommt. Höhere Gewalt liegt vor, wenn zwei der drei genannten Kriterien erfüllt sind.
Als höhere Gewalt gelten Ereignisse wie insbesondere Kriege, Aufstände, Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Wetterunbilden wie Schnee und Eis, die Reisen verhindern, Viren, Epidemien, Pandemien, vollständige oder teilweise Schließung der Geschäftsräume unseres Unternehmens oder der seiner Lieferanten und/oder Einschränkung ihrer Tätigkeit (insbesondere bei Gesundheitsmaßnahmen, Lockdown usw.) aufgrund von administrativen, präfektoralen oder staatlichen Entscheidungen, des weiteren soziale Unruhen, Generalstreiks und Teilstreiks, vollständige oder teilweise Unterbrechung des Transports, Lähmung der Straßen- oder sonstigen Transportwege, Reisebehinderungen, präfektorale oder staatliche Fahrverbote, Unterbrechungen der Energieversorgung, Blockierung der Telekommunikation und der Computernetze, Mangel oder Fehlen von Fachkräften, Mangel oder Fehlen von Roh- und Brennstoffen und Energie, Änderung von Vorschriften, Verzögerungen oder Ausfall der Intervention externer Dienstleister wie Lieferanten oder Subunternehmer, sowie alle anderen Ereignisse, die nach dem Gesetz oder der Rechtsprechung als höhere Gewalt gelten.
Solange höhere Gewalt vorliegt, können unserem Unternehmen keine Verzugsstrafen auferlegt werden.
13/ GEISTIGES EIGENTUM - VERTRAULICHKEIT
Der Käufer darf die Marken und Logos sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte, die unserem Unternehmen gehören, nur mit ausdrücklicher, vorhergehender und schriftlicher Zustimmung des Unternehmens und in jedem Fall im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens erwähnen oder nutzen. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, sich jeglicher Nutzung zu widersetzen, diese zu unterbinden oder Schadenersatz zu fordern, wenn es diese Nutzung als unlauter, als kommerziellen Missbrauch oder als Verstoß gegen sein Image oder die von ihm gewährten Rechte ansieht.
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur strikten Vertraulichkeit und verpflichten sich, Informationen oder Auskünfte, von denen sie bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Kenntnis erlangen, nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Sie sind verpflichtet, ihr Personal und ihre Vertreter zur strikten Einhaltung dieser Verpflichtung anzuhalten.
14/ PERSONENBEZOGENE DATEN
Unser Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Vertretern des Käufers, die es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erhebt und verarbeitet (nachträglich „personenbezogene Daten des Käufers“). Unser Unternehmen verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und seiner Datenschutzrichtlinie zu verarbeiten, die auf folgender Website eingesehen werden kann: https://www.chauvin-arnoux.com/fr. Diese Datenschutzrichtlinie ist Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung. Der Käufer hat alle Mitarbeiter, die mit unserem Unternehmen zusammenarbeiten, über die Bestimmungen in diesem Absatz zu informieren.
15/ RECHTSWAHL / GERICHTSSTAND
Die Parteien vereinbaren, dass die vorliegenden Verkaufsbedingungen und ihre Folgen dem französischen Recht unterliegen. Zur Erhebung einer Klage bezüglich der Anwendung und/oder Ausführung des Vertrags, der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Garantie und generell der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien wird im gegenseitigen Einvernehmen ausdrücklich die Zuständigkeit und der Gerichtsstand dem Handelsgericht PARIS (75) zugewiesen, und zwar auch im Falle mehrerer Instanzen und/oder Parteien und einer Streitverkündung. Diese Zuständigkeit gilt auch bei einstweiligen Verfügungen und Streithilfen.
16/ ERWEITERTE HERSTELLERVERANTWORTUNG
Gemäß den Bestimmungen von Par. L.541-10-13 des [frz.] Umweltgesetzbuchs wurden unserem Unternehmen von der ADEME folgende eindeutige Identifikationsnummern zugewiesen:
- CITEO: FR232263_03QUQQ
- SCRELEC: FR000352_0623HU
- ECOSYSTEM: FR000352_050QWH